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Kinderbeistand

Zu meiner Arbeit als Kinderbeistand bei Gericht

Das Pflegschaftsgericht muss über Obsorge und Besuchsrecht des Kindes entscheiden. Dabei ist der Richter verpflichtet, die Seite des Kindes zu hören. Manchmal gibt es in einem Verfahren auch Vorladungen beim Jugendamt oder einem Gutachter. All das belastet das Kind zusätzlich in einer ohnehin schwierigen Zeit. Der Kinderbeistand bietet dem Kind eine geschützte Atmosphäre, um leichter über die aufwühlende und oft verstörende Situation der Trennung zu sprechen. Durch einen objektiven Raum können die eigenen Wünsche, Gedanken und Gefühle gefunden und in Worte gefasst werden. Als unabhängige Vertrauensperson unterstützt der Kinderbeistand das Kind für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Das Alter der unterstützen Kinder und Jugendlichen ist zumeist zwischen 6 und 14 Jahren.

Aufgaben des Kinderbeistandes

  1. Entlasten des Kindes oder Jugendlichen, durch regelmäßige Gespräche und Begleitung zu Gutachter- und Jugendamtsterminen

  2. Informieren über das Gerichtsverfahren

  3. Den Wünschen des Kindes im Gespräch gerecht werden und diesen Wünschen vor Gericht Gehör und Gewicht zu verschaffen

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Holzmännchen die puzzeln

© C. Schüßler / Fotolia

Ablauf Kinderbeistand

  1. Das Gericht bestellt einen Kinderbeistand.

  2. Der Kinderbeistand setzt sich mit den Eltern in Verbindung, um ein Informations-gespräch zu vereinbaren, in dem offene Fragen geklärt werden können.

  3. Die Sitzungen mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen beginnen und finden regelmäßig (je nach Bedarf) statt.

  • Elterngespräche sind ab diesem Zeitpunkt nur in Notfällen einzuplanen, da die neutrale Position des Kinderbeistandes wichtig für das Vertrauensverhältnis zum Kind bzw. Jugendlichen ist.

Verschwiegenheit

Die Inhalte der Gespräche mit dem Kind oder Jugendlichen dürfen nur mit dessen Einverständnis an die Eltern bzw. an das Gericht weitergegeben werden. Der Kinderbeistand ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, gegenüber Eltern, Anwälten und dem Gericht.

Kosten

Kosten

Falls Sie Fragen zur Verrechnung haben, wenden Sie sich bitte direkt ans Gericht.

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